JLU – Fachbereich 09: Agrarwissenschaft, Ökotrophologie und Umweltmanagement
- Zu erlangende Doktorgrade
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Doktorin/Doktor der Agrarwissenschaften (Dr. agr.), Doktorin/Doktor der Ökotrophologie (Dr. oec. troph.), Doktorin/Doktor der Ernährungswissenschafen (Dr. troph.), Doktorin/Doktor der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.)
- Zugangsvoraussetzung
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- Master (Deutschland) oder universitärem Diplomabschluss in einem agrar- und umweltwissenschaflichen Studiengang (für Dr. agr.) oder in einem ökotrophologischen Studiengang (für Dr. oec. troph.) oder einem ernährungwissenschaftlichen Studiengang (für Dr. troph.) mind. Gesamtergebnis „gut“ (über die Anerkennung anderer Studienabschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss bei Vorlage von mind. 2 positiven Stellungnahmen von Mitgliedern des FB), oder
- Diplom (FH) mit der Gesamtnote „sehr gut“ (bis einschließlich 1,5); positives Gutachten eines fachlich einschlägigen Professors des zuständigen FB der THM über Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit; Betreuungszusage Universitätsprofessor der JLU; mind. einsemestriges Promotionsstudium an der JLU im Fachbereich mit fünf Modulen in den Studienrichtungen „Ernährungswissenschaften,“ „Agrarökonomie und Betriebsmanagement“ oder „Umwelt- und Ressourcenmanagement“ aus dem Bachelor- oder Masterstudium mit mind. Note „gut“ (bis 2,7), sowie MA-Thesis nach Prüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang mit mind. Note „gut“ (bis 2,7); wenn die wissenschaftliche Eignung anderweitig nachgewiesen werden kann, ist der Verzicht auf das Promotionsstudium möglich, wenn eine Eignungsfeststellungsprüfung bestanden wird
Weitere Informationen zur Promotion am Fachbereich erhalten Sie auf den Seiten des Fachbereichs.
- Erforderliche Antragsunterlagen
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- Antragsformular Kooperative Promotionsplattform
- Antragsformular des Fachbereichs (Formular s. Website des Fachbereichs)
- Exposé zum Dissertationsverfahren (inkl. Arbeits- und Zeitplan)
- Schriftliche Betreuungszusage und Stellungnahme aller Betreuungspersonen
- Betreuungsvereinbarung Kooperative Promotionsplattform - diese kann auch nach Annahme noch eingereicht werden.
- Lebenslauf mit Lichtbild
- Zeugnisse (offiziell beglaubigte Kopien, ggf. amtlich beglaubigte Übersetzung Deutsch/Englisch)
- ggf. formlose Erklärung, dass eine Eignungsfeststellungsprüfung oder ein vergleichbares Eignungsfeststellungsverfahren für die Annahme als Doktorandin/Doktorand an einer anderen wissenschaftlichen Hochschule nicht endgültig nicht bestanden wurde
- Formlose Erklärung, ob und mit welchem Ergebnis an anderen Universitäten ein Promotionsverfahren beantragt wurde (s. Antragsformular)
- Statistikfragebogen (Formular s. Website des Fachbereichs)
- bereits veröffentlichte wissenschaftliche Schriften
- Erklärung, die „Satzung der Justus-Liebig-Universität Gießen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ erhalten zu haben und ihre Grundsätze bei der Arbeit beachten zu wolle
- Formlose Erklärung über die Sprache die Dissertation (deutsch oder englisch), oder besondere Begründung, warum ausnahmsweise eine andere Sprache genehmigt werden sollte