JLU – Fachbereich 11: Medizin
- Zu erlangende Doktorgrade
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Doktorin/Doktor der Humanbiologie (Dr. biol. hom.)
Promotionsordnung des Fachbereich Medizin vom 19.01.2012
- Zugangsvoraussetzung
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- Master (Deutschland)/ Diplom mit achtsemestriger Regelstudienzeit, wenn das in Aussicht genommene Thema der Dissertation in die fachliche Zuständigkeit des Fachbereichs Medizin fällt, Bewerberinnen und Bewerber über ihr spezielles Forschungsgebiet hinausgehende Kenntnisse des medizinischen Fachgebietes verfügen, das im Rahmen der geplanten Dissertation überwiegend angesprochenen wird und eine schriftliche Betreuungszusage einer dem Fachbereich Medizin angehörigen Person vorliegt.
Weitere Informationen zur Promotion am Fachbereich Medizin finden Sie auf den Seiten des Fachbereichs.
Die Voraussetzungen zur Zulassung zum Promotionsverfahren (§ 7 der PO) ist zudem eine mindestens zweijährige wissenschaftliche Tätigkeit am Fachbereich (Medizinisches Zentrum und/oder wissenschaftliche Einrichtung) nach der Abschlussprüfung unter Anleitung einer Person aus dem unter §4 Absatz 1 genannten Personenkreis (Professorinnen/Professoren, Hochschuldozentinnen/Hochschuldozenten, entpflichtete Professorinnen/Professoren, Professorinnen/Professoren im Ruhestand, außerplanmäßige Professorinnen/Professoren, Honorarprofessorinnen/Honorarprofessoren oder Privatdozentinnen/Privatdozenten).
- Erforderliche Antragsunterlagen
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- Antragsformular Kooperative Promotionsplattform
- Antragsformular des Fachbereichs (s. Website des Fachbereichs)
- Lebenslauf mit Lichtbild
- Zeugnisse (offiziell beglaubigte Kopien, ggf. amtlich beglaubigte Übersetzung Deutsch/Englisch)
- Erklärung (s. Antragsformular Fachbereich) und Zeugnisse über andere bestandene oder nicht bestandene akademische/ staatliche Prüfungen
- Erklärung, ob und mit welchem Ergebnis an anderen Universitäten ein Promotionsverfahren beantragt wurde (s. Antragsformular Fachbereich)
- Exposé zum Dissertationsverfahren mit detailliertem Arbeitsplan (s. Vorgaben auf der Website des Fachbereichs)
- Betreuungsvereinbarung (s. Formular "Promotionsvereinbarung" auf der Website des Fachbereichs)
- Erklärung, die „Satzung der Justus-Liebig-Universität Gießen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ erhalten zu haben und ihre Grundsätze bei der Arbeit beachten zu wollen (s. Antragsformular Fachbereich)
- Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern: Nachweis über hinreichende deutsche Sprachkenntnisse (durch ein vom akademischen Auslandsamt anerkanntes Zertifikat oder durch eine dort abgelegte Prüfung), falls kein Abschlussexamen eines Hochschulstudiums in Deutschland vorliegt, oder über hinreichende englische Sprachkenntnisse
- Sofern für das Dissertationsvorhaben erforderlich: Information über Beantragung des Ethikvotums, bzw. Bewilligung der Ethikkommission (Ethikvotum) bzw. Kopie der Tierversuchsgenehmigung (die Bewilligung muss spätestens bei Eröffnung des Promotionsvorhabens vorliegen, jedoch muss vor Beginn der Durchführung eines Forschungsvorhabens die Bewilligung der Ethikkommission beantragt werden und in der Promotionsvereinbarung das Datum der Beantragung angegeben werden.
- Statistik-Erhebungsbogen (s. Website des Fachbereichs)