UMR – Fachbereich 02: Wirtschaftswissenschaften
- Zu erlangende Doktorgrade
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Doktorin/Doktor der Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. pol.)
- Zugangsvoraussetzung
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- Wirtschaftswissenschaftlicher Master (Deutschland; 120 LP) oder Diplom mit achtsemestriger Regelstudienzeit in einer für die Dissertation erforderlichen Fachrichtung mind. Abschluss mit Note "gut",
oder - der erfolgreiche Abschluss eines mindestens sechs-semestrigen Bachelorstudiums mit Note „gut“ und eines mindestens zwei-semestrigen Masterstudiums an einer wissenschaftlichen Hochschule, jeweils in einer für die Dissertation erforderlichen Fachrichtung,
oder - Diplom (FH) mit Regelstudienzeit unter acht Semestern, à Eignungsfeststellungsverfahren und Stellungnahme der künftigen Betreuungsperson
- Abschlussnote unter o.g. Mindestanforderung: Eignungsfeststellungsverfahren, und Stellungnahme der künftigen Betreuungsperson
Weitere Informationen zur Promotion am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften finden Sie auf den Seiten des Fachbereichs.
- Wirtschaftswissenschaftlicher Master (Deutschland; 120 LP) oder Diplom mit achtsemestriger Regelstudienzeit in einer für die Dissertation erforderlichen Fachrichtung mind. Abschluss mit Note "gut",
- Erforderliche Antragsunterlagen
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- Antragsformular Kooperative Promotionsplattform
- Lebenslauf mit Lichtbild
- Zeugnisse (offiziell beglaubigte Kopien, ggf. amtlich beglaubigte Übersetzung Deutsch/Englisch)
- Formlose Erklärung, ob und mit welchem Ergebnis an anderen Universitäten ein Promotionsverfahren beantragt wurde
- Exposé zum Dissertationsverfahren (inkl. Unterschrift der Betreuungspersonen)
- Arbeits- und Zeitplan (s. Formular auf der Website des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften)
- Betreuungsvereinbarung (s. Formular auf der Website des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften)
- ggf. Publikationsliste
- Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern: Nachweis über hinreichende deutsche oder englische Sprachkenntnisse