UMR – Fachbereich 12: Mathematik und Informatik
- Zu erlangende Doktorgrade
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Doktorin/Doktor der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat)
- Zugangsvoraussetzung
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- Master (Deutschland, 120 LP) oder Diplom mit achtsemestriger Regelstudienzeit in einer für die Dissertation erforderlichen Fachrichtung,
oder - Abschluss eines fachlich nicht einschlägigen Masters oder des Diploms (FH) mit einer Regelstudienzeit unter acht Semestern in Verbindung mit einer Eignungsfeststellungsprüfung,
oder - Schnelleinstieg (fast-track) nach Abschluss eines Bachelors mit mindestens sechssemestriger Regelstudienzeit und Abschluss eines zweisemestrigen Masterstudiengangs: Bewerberinnen und Bewerber, die zwei Semester eines mathematisch-naturwissenschaftlichen Masterstudiengangs, bzw. zwei Semester Hauptstudium eines pharmazeutischen oder medizinischen Studiengangs mit einem Notendurchschnitt von mindestens 1,5 können zugelassen werden.
Möglichkeit der Annahme unter Auflagen: Erfüllung innerhalb von drei Semestern (s. PO, §5, Abs. 4)
Weitere Informationen zur Promotion, strukturierten Promotionsprogrammen und zur Anforderungen an eine kumulative Dissertation finden Sie auf den Seiten des Fachbereichs.
- Master (Deutschland, 120 LP) oder Diplom mit achtsemestriger Regelstudienzeit in einer für die Dissertation erforderlichen Fachrichtung,
- Erforderliche Antragsunterlagen
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- Antragsformular kooperative Promotionsplattform
- Antragsformular des Fachbereichs (Formular s. Website des Fachbereichs)
- Schriftliche Betreuungszusage und Stellungnahme aller Betreuungspersonen
- Betreuungsvereinbarung Kooperative Promotionsplattform - diese ist obligatorisch, kann aber auch nach Annahme noch eingereicht werden.
- Formlose Erklärung, ob und mit welchem Ergebnis an anderen Universitäten ein Promotionsverfahren beantragt wurde (s. Antragsformluar)
- Exposé zum Dissertationsverfahren (inkl. Arbeits- und Zeitplan und Unterschrift der Betreuungspersonen)
- Zeugnisse (offiziell beglaubigte Kopien, ggf. amtlich beglaubigte Übersetzung Deutsch/Englisch)
- Lebenslauf mit Lichtbild
- ggf. Publikationsliste
- Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern: Nachweis über hinreichende deutsche oder englische Sprachkenntnisse