Rechte und Pflichten von Promovierenden
Als Promovierende oder Promovierender haben Sie Anspruch auf regelmäßige wissenschaftliche Beratung und Unterstützung durch Ihre Betreuerin(nen) und Betreuer. Diese haben die Aufgabe, Ihnen neben den methodischen Fertigkeiten eine ethische Grundhaltung bei der wissenschaftlichen Arbeit, im Umgang mit Ergebnissen und bei der Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu vermitteln.
Als Promovierende oder Promovierender sind Sie
- zur Protokollierung und vollständigen Dokumentation Ihrer Forschungsergebnisse und die Aufbewahrung für die Dauer von mindestens zehn Jahren an der federführenden Hochschule des Promotionsvorhabens entsprechend den geltenden wissenschaftlichen Standards,
- zur verantwortungsvollen Arbeit und Kollegialität und
- zur regelmäßigen, mindestens jährlichen schriftlichen Berichterstattung über den Fortgang Ihrer Forschungsarbeit an ihre Betreuungspersonen verpflichtet und
- zur Teilnahme an internen Seminaren aufgefordert.