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Professorin Theresa Bauer (THM) zeigt Lücken bei Menschenrechtsstandards in globalen Lieferketten
Die THM-Professorin hat herausgefunden, dass je weiter Zulieferer in der Lieferkette entfernt sind, umso schwieriger wird es für Unternehmen nachzuvollziehen, ob und wie die Standards eingehalten werden.

Prof. Dr. Theresa Bauer stellt ihre Forschungsergebnisse zum Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz auf der internationalen Konferenz in Finnland vor. Bildnachweis: CSRCOM.
Halten deutsche Unternehmen, ihre Zulieferer und deren Zulieferer Menschenrechte weltweit ein? Können sie Kinderarbeit ausschließen, angemessene Löhne zahlen? Wie schaffen sie es, die Umweltstandards in ihrer Produktion einzuhalten? Unter anderem mit diesen Fragen beschäftigt sich Prof. Dr. Theresa Bauer, die an der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) am Standort Friedberg lehrt und forscht.
Seit 2023 sind Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland ab einer bestimmten Größe verpflichtet, Menschenrechte und Umweltstandards in ihren globalen Lieferketten zu wahren. Das regelt das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Prof. Dr. Bauer hat sich dazu eine Stichprobe von 312 großen Unternehmen unterschiedlicher Branchen mit mehr als 10.000 Beschäftigten angesehen. Darunter sind Pharma- und Chemieunternehmen, Automobilwirtschaft, Konsumgüterindustrie, Transport und Logistik, IT oder Finanz- und Energiewirtschaft. Von ihnen hat sie 285 Grundsatzerklärungen und 150 LkSG-Berichte analysiert nach der Frage, welche menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich und bei direkten und indirekten Zulieferern identifizieren, wie sie präventiv vorgehen und Mängel beseitigen und wie die Beschwerdeverfahren genutzt werden.
Eine ihrer wichtigsten Erkenntnisse: Je weiter Zulieferer in der Lieferkette entfernt sind, umso schwieriger wird es für Unternehmen nachzuvollziehen, ob und wie die Standards eingehalten werden. So kommt es, dass nur 34 der 132 vollständigen Berichte, die Bauer untersucht hat, Risiken bei indirekten Zulieferern ausweisen.
Als größtes Risiko identifizierten die Unternehmen, die Risiken in ihren Berichten angegeben haben, den Arbeitsschutz – sowohl im Hauptsitz als auch bei den Zulieferern und Subzulieferern. Bei den direkten und indirekten Zulieferern sind zudem unangemessene Löhne, Kinderarbeit und Zwangsarbeit als Risiken hervorgehoben.
„Auch bei den Präventionsmaßnahmen zeigt sich dieses Muster“, sagt die Professorin. „Im eigenen Geschäftsbereich berichten 97 von 132 Unternehmen über Schulungen. Bei direkten Zulieferern nennen 109 von 132 Unternehmen vertragliche Zusicherungen zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Anforderungen, 92 von 132 berücksichtigen diese Anforderungen bei der Lieferantenauswahl und 85 von 132 setzen risikobasierte Kontrollen ein.“ Für indirekte Zulieferer würden dagegen nur 35 Unternehmen überhaupt über konkrete Präventionsmaßnahmen berichten.
Diese Ergebnisse präsentierte Bauer nun auf der internationalen Fachkonferenz CSRCOM 2026 in Finnland. CSR steht dabei für Corporate Social Responsibility, der gesellschaftlichen und ökologischen Verantwortung von Unternehmen. Auf der Konferenz, organisiert von der LUT University in Lappeenranta, tauschten sich internationale Forscherinnen und Forscher zur aktuellen Entwicklung in der Kommunikation der Unternehmen in diesem Bereich sowie nachhaltiger Lieferketten aus.
Für Bauer haben sich während der Konferenz weitere Anknüpfungspunkte für ihre Forschung ergeben, gerade vor dem Hintergrund der europäischen Lieferkettenregulierung. „Hier sehe ich Potenzial für künftige, internationale vergleichende Forschung“, sagt sie.
Kontakt
Technische Hochschule Mittelhessen – University of Applied Sciences
Pressestelle
E-Mail: pressestelle@thm.de