Ablauf des Zulassungsverfahrens
So geht es mit Ihrem Antrag nach der Einreichung weiter:
- Die Geschäftsstelle leitet den vollständigen Antrag zunächst an den Promotionsausschuss des PZI weiter. Dieser entscheidet über die Annahme und ggf. zu erbringende Nachweise der Fachkenntnisse oder einer Eignungsfeststellung bei Ausnahmefällen sowie ggf. über die Erfüllung fachlicher Auflagen. Der Promotionsausschuss tagt viermal im Jahr (i. d. R. Januar, April, Juli, Oktober) - bitte reichen Sie Ihre Unterlagen spätestens 14 Werktage vor Termin ein. Genaue Termine erfahren Sie über die Geschäftsstelle.
- Der Promotionsausschuss informiert Sie und die Geschäftsstelle des Forschungscampus über die Entscheidung und etwaige Auflagen. Das positive Schreiben des Promotionsausschusses ist Ihr Zulassungsbescheid und datiert den Beginn Ihres Promotionsprozesses.
- Ist die Annahme als Promovierende oder Promovierender erfolgt, füllen Sie gemeinsam mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer die Betreuungsvereinbarung (Formular s. Download-Ordner) aus. Bitte reichen Sie eine Kopie der Betreuungsvereinbarung über die Geschäftsstelle des FCMH beim Promotionsausschuss ein.