Betreuung und Begutachtung
- An Promotionsverfahren am PZI sind in der Regel zwei, maximal drei Betreuungspersonen beteiligt.
- Betreuungspersonen und Gutachterinnen/Gutachter sind in der Regel Mitglieder des Promotionszentrums, über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.
- mindestens eine Betreuungsperson und ein/e Gutachter/in muss Mitglied der federführenden Hochschule (Justus-Liebig-Universität Gießen oder Philipps-Universität Marburg) sein.
- Mindestens ein/e Professor/in der THM, der/die zugleich Mitglied im PZI ist, ist Betreuer/in oder Gutachter/in im Promotionsverfahren
- Als Betreuungspersonen und Gutachterinnen/Gutachter können die hauptamtlichen Mitglieder der folgenden Personengruppen benannt werden: Professorinnen-/Professorengruppe (auch Juniorprofessorinnen/-professoren), entpflichteten Professorinnen/Professoren, Professorinnen/Professoren im Ruhestand, außerplanmäßige Professorinnen/Professoren, Honorarprofessorinnen/-professoren und Privatdozentinnen/-dozenten.
Sie finden diese Informationen zusammengefasst im "Fact Sheet PZI: Betreuung und Begutachtung" und in der Promotionsordnung im Download-Ordner.