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Betreuung und Begutachtung

  • An Promotionsverfahren am PZI sind in der Regel zwei, maximal drei Betreuungspersonen beteiligt.
  • Betreuungspersonen und Gutachterinnen/Gutachter sind in der Regel Mitglieder des Promotionszentrums, über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.
  • mindestens eine Betreuungsperson und ein/e Gutachter/in muss Mitglied der federführenden Hochschule (Justus-Liebig-Universität Gießen oder Philipps-Universität Marburg) sein.
  • Mindestens ein/e Professor/in der THM, der/die zugleich Mitglied im PZI ist, ist Betreuer/in oder Gutachter/in im Promotionsverfahren
  • Als Betreuungspersonen und Gutachterinnen/Gutachter können die hauptamtlichen Mitglieder der folgenden Personengruppen benannt werden: Professorinnen-/Professorengruppe (auch Juniorprofessorinnen/-professoren), entpflichteten Professorinnen/Professoren, Professorinnen/Professoren im Ruhestand, außerplanmäßige Professorinnen/Professoren, Honorarprofessorinnen/-professoren und Privatdozentinnen/-dozenten.

Sie finden diese Informationen zusammengefasst im "Fact Sheet PZI: Betreuung und Begutachtung" und in der Promotionsordnung im Download-Ordner.