Eröffnung des Prüfungsverfahrens und Abschluss des Promotionsverfahrens
Wenn Ihre Dissertation abgeschlossen ist, beantragen Sie schriftlich bei der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses, das Prüfungsverfahren zu eröffnen. Dazu reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Das Antragsformular
- Ihre Dissertation, gedruckt und gebunden, in sechsfacher Ausfertigung;
- eine Versicherung über die Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis nach § 16 Abs. 2 der Promotionsordnung
a) Benennung der Gutachterinnen und Gutachter sowie der Prüfungskommission:
Der Promotionsausschuss beauftragt zwei Gutachterinnen oder Gutachter mit der Begutachtung Ihrer Dissertation und setzt die Prüfungskommission ein. Der Promotionsausschuss gibt Ihnen die Namen der Gutachterinnen und Gutachter bekannt.
b) Bewertung der Dissertation:
Die eingesetzten Gutachterinnen oder Gutachter nehmen zu den Thesen Ihrer Dissertation Stellung und sprechen eine Empfehlung über die Annahme oder Ablehnung sowie die Benotung der Dissertationsleistung aus. Die Gutachten sollen dem Promotionszentrum nicht später als drei Monate nach Erhalt der Dissertation vorgelegt werden.
c) Auslage der Dissertation
Nach Abschluss der Begutachtung liegt Ihre Dissertation mit den Gutachten i.d. R. für einen Zeitraum von zwei Wochen in den Geschäftsräumen des Promotionszentrums zur Einsichtnahme aus. Nach Ablauf der Auslagefrist können Sie zur Vorbereitung der Dissertation die Gutachten und ggf. Zusatzgutachten einsehen.
Die Disputation soll im Ganzen nicht mehr als 90 Minuten dauern, für den Vortrag Ihres Dissertationsthemas sind höchstens 30 Minuten vorgesehen. Die Disputation bezieht sich auf den Inhalt Ihrer Dissertation, die Gutachten und ggf. Zusatzgutachten und erstreckt sich darüber hinaus auf ausgewählte Probleme des Fachs und auf angrenzende Gebiete anderer Fächer, die sachlich und methodisch mit dem Fach oder den Fächern Ihrer Dissertation in Verbindung stehen.
Zur Disputation lädt der oder die Vorsitzende des Promotionsausschusses neben Ihnen die Mitglieder der Prüfungskommission sowie die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ein Zusatzgutachten erstellt haben ein. Die Disputation ist öffentlich und findet in deutscher oder englischer Sprache statt.
Nach bestandener Prüfung müssen Sie innerhalb eines Jahres Ihre Dissertation in der von der Prüfungskommission zugrunde gelegten, endgültigen Fassung veröffentlichen, es sei denn, Ihre Dissertation ist bereits ganz oder in Teilen veröffentlicht worden. Nach Veröffentlichung der Dissertation stellt Ihnen das Promotionszentrum Ihre Promotionsurkunde aus. Nach Aushändigung der Promotionsurkunde dürfen Sie Ihren Doktorgrad führen.