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Eröffnung des Prüfungsverfahrens und Abschluss des Promotionsverfahrens

Wenn Ihre Dissertation abgeschlossen ist, beantragen Sie schriftlich bei der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses, das Prüfungsverfahren zu eröffnen. Dazu reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • Das Antragsformular
  • Ihre Dissertation, gedruckt und gebunden, in sechsfacher Ausfertigung;
  • eine Versicherung über die Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis nach § 16 Abs. 2 der Promotionsordnung