1. Antrag auf Eröffnung des Prüfungsverfahrens
Wenn Ihre Dissertation abgeschlossen ist, beantragen Sie schriftlich bei der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses, das Prüfungsverfahren zu eröffnen. Dazu reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Das Antragsformular
- Ihre Dissertation, gedruckt und gebunden, in sechsfacher Ausfertigung;
- eine Versicherung über die Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis nach § 16 Abs. 2 der Promotionsordnung