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Die Dissertation

Ihre Dissertationsschrift muss

  1. einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis aufgrund selbständiger Forschung bringen;
  2. den methodischen Grundsätzen des Faches gerecht werden, das für das Thema zuständig ist;
  3. eine den wissenschaftlichen Arbeitsprinzipien entsprechende Dokumentation über das ausgewertete Material und die herangezogene Fachliteratur enthalten;
  4. in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein;
  5. eine Zusammenfassung (Abstract) in deutscher und englischer Sprache im Umfang von nicht mehr als einer DIN A4 Seite enthalten, die dem Zweck der Veröffentlichung dient.

Kumulative Dissertationen sind möglich:

Sie können beim Promotionsausschuss einen Antrag auf die Anerkennung mehrerer (auch bereits ganz oder in Teilen veröffentlichter) Einzelarbeiten stellen, wenn

  1. Sie bei mindestens zwei der Arbeiten Erstautorin oder Erstautor sind (geteilte Erstautorenschaften werden anteilig gezählt),
  2. die Arbeiten die schrittweise Bearbeitung eines Themas darstellen,
  3. sie bereits ganz oder zum überwiegenden Teil veröffentlicht oder mindestens zwei Arbeiten zur Publikation in referierten internationalen wissenschaftlichen Zeitschriften angenommen worden sind,
  4. sie in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen und
  5. sie o.g. grundsätzlichen Anforderungen entsprechen
  6. sie einheitlich in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung.