Die Dissertation
Ihre Dissertationsschrift muss
- einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis aufgrund selbständiger Forschung bringen;
- den methodischen Grundsätzen des Faches gerecht werden, das für das Thema zuständig ist;
- eine den wissenschaftlichen Arbeitsprinzipien entsprechende Dokumentation über das ausgewertete Material und die herangezogene Fachliteratur enthalten;
- in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein;
- eine Zusammenfassung (Abstract) in deutscher und englischer Sprache im Umfang von nicht mehr als einer DIN A4 Seite enthalten, die dem Zweck der Veröffentlichung dient.
Kumulative Dissertationen sind möglich:
Sie können beim Promotionsausschuss einen Antrag auf die Anerkennung mehrerer (auch bereits ganz oder in Teilen veröffentlichter) Einzelarbeiten stellen, wenn
- Sie bei mindestens zwei der Arbeiten Erstautorin oder Erstautor sind (geteilte Erstautorenschaften werden anteilig gezählt),
- die Arbeiten die schrittweise Bearbeitung eines Themas darstellen,
- sie bereits ganz oder zum überwiegenden Teil veröffentlicht oder mindestens zwei Arbeiten zur Publikation in referierten internationalen wissenschaftlichen Zeitschriften angenommen worden sind,
- sie in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen und
- sie o.g. grundsätzlichen Anforderungen entsprechen
- sie einheitlich in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung.