2. Die Begutachtung
a) Benennung der Gutachterinnen und Gutachter sowie der Prüfungskommission:
Der Promotionsausschuss beauftragt zwei Gutachterinnen oder Gutachter mit der Begutachtung Ihrer Dissertation und setzt die Prüfungskommission ein. Der Promotionsausschuss gibt Ihnen die Namen der Gutachterinnen und Gutachter bekannt.
b) Bewertung der Dissertation:
Die eingesetzten Gutachterinnen oder Gutachter nehmen zu den Thesen Ihrer Dissertation Stellung und sprechen eine Empfehlung über die Annahme oder Ablehnung sowie die Benotung der Dissertationsleistung aus. Die Gutachten sollen dem Promotionszentrum nicht später als drei Monate nach Erhalt der Dissertation vorgelegt werden.
c) Auslage der Dissertation
Nach Abschluss der Begutachtung liegt Ihre Dissertation mit den Gutachten i.d. R. für einen Zeitraum von zwei Wochen in den Geschäftsräumen des Promotionszentrums zur Einsichtnahme aus. Nach Ablauf der Auslagefrist können Sie zur Vorbereitung der Dissertation die Gutachten und ggf. Zusatzgutachten einsehen.