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1. Antrag auf Eröffnung des Prüfungsverfahrens

Wenn Ihre Dissertation abgeschlossen ist, beantragen Sie schriftlich bei der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses, das Prüfungsverfahren zu eröffnen. Dazu reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • Das Antragsformular
  • Ihre Dissertation, gedruckt und gebunden, in sechsfacher Ausfertigung;
  • eine Versicherung über die Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis nach § 16 Abs. 2 der Promotionsordnung