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4. Abschluss des Promotionsverfahrens

Nach bestandener Prüfung müssen Sie innerhalb eines Jahres Ihre Dissertation in der von der Prüfungskommission zugrunde gelegten, endgültigen Fassung veröffentlichen, es sei denn, Ihre Dissertation ist bereits ganz oder in Teilen veröffentlicht worden. Nach Veröffentlichung der Dissertation stellt Ihnen das Promotionszentrum Ihre Promotionsurkunde aus. Nach Aushändigung der Promotionsurkunde dürfen Sie Ihren Doktorgrad führen.