JLU – Fachbereich 02: Wirtschaftswissenschaften
Zu erlangende Doktorgrade
Doktorin/Doktor der Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. pol.)
Zugangsvoraussetzungen
- wirtschaftswissenschaftlicher Master (Deutschland) oder Diplom in einem konsekutiven Studiengangsystem mit einer Regelstudienzeit von insgesamt mindestens acht Semestern im Geltungsbereich des Grundgesetzes; mind. Abschluss mit Note "gut" (2,5; über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss), oder
- wirtschaftswissenschaftlicher Master oder Diplom mit einer Regelstudienzeit unter acht Semestern, nichtwirtschaftswissenschaftlicher Master oder Diplom, mind. Abschluss mit Note "gut" (2,5; über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss) und Eignungsfeststellung:
o Bestehen von zwei Erfolgsnachweisen aus dem Promotionsstudium (wenn unbenotet, nicht von der vorläufigen Betreuungsperson angeboten);
o erfolgreiche fachbereichsöffentliche Vorstellung des Dissertationsvorhabens
Zulassung:
Zu Beginn des Promotionsstudiums muss jede Doktorandin/jeder Doktorand einen Antrag auf vorläufige Zulassung stellen. Dabei bestimmt der Promotionsausschuss über die vorläufige Zulassung und über die vorläufigen Betreuungspersonen, die im Falle der erbrachten Erfolgsnachweise in der Regel zu Betreuungspersonen der Doktorandin/des Doktoranden werden.
Die endgültige Zulassung durch den Promotionsausschuss erfolgt, wenn der Arbeitstitel und der vorläufige Arbeitsplan für ein Dissertationsvorhaben mit Stellungnahme der beiden Betreuungspersonen eingereicht werden.
Promotionsverfahren:
In Absprache mit den Betreuungspersonen entweder
- Promotionsstudium mit benoteten Prüfungsleistungen (vier Kurse à 6 CP (nach ECTS) und mind. ein Doktorandenseminar à 6 CP; genaue Ausführung s. §7 Promotionsordnung); Disputation
oder - Promotionsstudium mit unbenoteten Prüfungsleistungen (vier Kurse à 6 CP (nach ECTS) und mind. ein Doktorandenseminar à 6 CP; genaue Ausführung s. §8 Promotionsordnung); Disputation
oder - Disputation, Kolloquium über zwei zusätzliche Thesen (s. §17 Promotionsordnung)
Weitere Informationen zur Promotion am Fachbereich erhalten Sie auf den Seiten des Fachbereichs.
Erforderliche Antragsunterlagen
- Antragsunterlagen Fachbereich
- Antragsformular kooperative Promotionsplattform
- Schriftliche Betreuungszusage und Stellungnahme aller Betreuungspersonen
- Betreuungsvereinbarung Kooperative Promotionsplattform - diese ist obligatorisch, kann aber auch nach Annahme noch eingereicht werden.
- Formlose Erklärung, ob und mit welchem Ergebnis an anderen Universitäten ein Promotionsverfahren beantragt wurde (s. Antragsformluar)
- Exposé zum Dissertationsverfahren (inkl. Arbeits- und Zeitplan und Unterschrift der Betreuungspersonen) - Hilfestellung hier
- Zeugnisse (offiziell beglaubigte Kopien, ggf. amtlich beglaubigte Übersetzung Deutsch/Englisch)
- Lebenslauf mit Lichtbild
- ggf. Publikationsliste
- Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern: Nachweis über hinreichende deutsche oder englische Sprachkenntnisse