Promotionsprozess
Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit . Sie muss einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis aufgrund selbständiger Forschung bringen. Daher benötigen Sie zunächst ein Thema, welches Sie beforschen möchten. Grundsätzlich besteht Freiheit in der Wahl des Promotionsthemas. Zugleich besteht Freiheit in der Wahl, welches Promotionsprojekt Professorinnen und Professoren betreuen möchten. Daher empfehlen wir eine frühzeitige Abstimmung des Themas mit Ihren (potentiellen) Promotionsbetreuungspersonen.
Kooperative Promotionen über den FCMH werden von mindestens zwei Personen betreut, welche jeweils unterschiedlichen Hochschulen des Forschungscampus Mittelhessen angehören. Vor der Antragstellung auf Annahme als Doktorandin/Doktorand muss Ihnen bereits eine schriftliche Betreuungszusage von beiden Betreuungspersonen vorliegen.
Wir empfehlen folgendes Vorgehen:
- Sie stellen Ihr Promotionsthema in geeigneter Form Ihrer Betreuungsperson an der Technischen Hochschule Mittelhessen vor und besprechen es gemeinsam.
- Sie suchen - ggf. mit der Unterstützung der Betreuungsperson an der Technischen Hochschule Mittelhessen und/oder mit Unterstützung durch die Geschäftsstelle des FCMH - eine weitere Betreuungsperson an der Justus-Liebig-Universität oder der Philipps-Universität an dem Fachbereich, an dem Ihre Promotion durchgeführt werden soll.
- Sie schließen eine Betreuungszusage und/oder eine Betreuungsvereinbarung mit Ihren beiden Betreuungspersonen ab. Verwenden Sie hierfür bitte, sofern vorhanden, eine Vorlage des universitären Fachbereichs, an dem Ihre Promotion durchgeführt werden soll. Ist an dem betreffenden Fachbereich keine solche Vorlage vorhanden, verwenden Sie bitte die Vorlage der Betreuungszusage und/oder der Betreuungsvereinbarung des FCMH.
- Sie reichen Ihren Antrag auf Zulassung als Doktorandin/Doktorand zur kooperativen Promotion an der Kooperativen Promotionsplattform des FCMH bei der Geschäftsstelle des FCMH ein. Nach Prüfung Ihres Antrags durch das Promotionskomitee der Kooperativen Promotionsplattform des FCMH und des Promotionsausschusses des universitären Fachbereichs, an dem Ihre Promotion durchgeführt werden soll, erhalten Sie eine Rückmeldung über die Zulassungsentscheidung von dem universitären Fachbereich.
Die Website ist in Überarbeitung: Sie finden künftig alle erwähnten Unterlagen im Download-Ordner. Aktuell können Sie über Kontakt die Unterlagen anfragen.
Nach Zulassung als Doktorandin/Doktorand können Sie sich an der jeweiligen Universität als Promotionsstudentin/Promotionsstudent immatrikulieren.
Die Form der Dissertationsarbeit (Monographie oder kumulative Dissertation) sowie die Eröffnung und der Ablauf des Promotionsverfahrens sind in den jeweiligen Promotionsordnungen geregelt.
Während des Promotionsverfahrens hat die der THM angehörende Promotionsbetreuungsperson das Recht, an den Sitzungen der Prüfungskommission des universitären Fachbereichs, an dem Ihre Promotion durchgeführt wird, als gleichberechtigtes Mitglied teilzunehmen.
1) Antragstellung auf Zulassung als Doktorandin/Doktorand:
Wenn die beiden Betreuungspersonen sowie der universitäre Fachbereich, an dem die Promotion durchgeführt werden soll, feststehen, reichen Sie das Antragsformular auf Zulassung zur Promotion (inkl. aller in der entsprechenden Promotionsordnung aufgeführten Nachweise) bei der Geschäftsstelle des FCMH ein (per E-Mail und postalisch).
Die Antragstellung ist jederzeit möglich.
2) Prüfung des Antrags:
Die Geschäftsstelle leitet den vollständigen Antrag zunächst an das Promotionskomitee des FCMH weiter. Dieses informiert den zuständigen Fachbereich über das Vorliegen eines Antrags und darüber, dass der zuständige Fachbereich für das jeweilige Verfahren ein stimmberechtigtes Mitglied in das Promotionskomitee entsenden kann. Das Promotionskomitee prüft den Antrag inhaltlich und formell und spricht dem zuständigen Promotionsausschuss des universitären Fachbereichs eine Empfehlung über die Annahme der Antragstellerin/des Antragstellers als Doktorandin/Doktorand aus. Der Promotionsausschuss des Fachbereichs entscheidet über die Annahme des Antrags. Bei Einspruch seitens des Promotionsausschusses des Fachbereichs übermittelt das Promotionskomitee schriftlich eine Gegenvorstellung, aufgrund derer der Promotionsausschuss seinen Einspruch revidieren kann.
3) Rückmeldung zur Zulassungsentscheidung:
Der zuständige universitäre Fachbereich informiert Sie über die Entscheidung über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand. Bei positiver Rückmeldung füllen Sie gemeinsam mit Ihren Promotionsbetreuungspersonen die Betreuungsvereinbarung aus, sofern dem Zulassungsantrag aufgrund der Fachbereichsregularien nicht bereits eine Betreuungsvereinbarung beiliegen musste. Bitte reichen Sie eine Kopie der Betreuungsvereinbarung bei der Geschäftsstelle des FCMH ein.
Promotionsverfahren über den FCMH erfolgen unter der federführenden Verantwortung einer der beteiligten Universitäten. Nach der Annahme als Promovierende oder Promovierender können Sie sich an der federführenden Hochschule immatrikulieren:
Philipps-Universität Marburg |
Justus-Liebig-Universität Gießen |
Die Immatrikulation ist an der UMR innerhalb der Rückmeldefrist möglich, also bis zum 15.11 für das Winter-, bzw. bis zum 15.06. für das Sommersemester und bis zu einem Jahr nach der Annahme als Promovierende oder Promovierender. Für die Immatrikulation als Promotionsstudierende/r müssen Sie folgende Unterlagen beim Studierendensekretariat einreichen:
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Die Immatrikulation ist an der JLU jederzeit möglich, allerdings müssen Sie stets den vollen Semesterbeitrag entrichten. Für die Immatrikulation als Promotionsstudierende/r müssen Sie folgende Unterlagen beim Studierendensekretariat einreichen:
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