UMR – Fachbereich 02: Wirtschaftswissenschaften
Zu erlangende Doktorgrade
Doktorin/Doktor der Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. pol.)
Zugangsvoraussetzung
- Wirtschaftswissenschaftlicher Master (Deutschland; 120 LP) oder Diplom mit achtsemestriger Regelstudienzeit in einer für die Dissertation erforderlichen Fachrichtung mind. Abschluss mit Note "gut",
oder - der erfolgreiche Abschluss eines mindestens sechs-semestrigen Bachelorstudiums mit Note „gut“ und eines mindestens zwei-semestrigen Masterstudiums an einer wissenschaftlichen Hochschule, jeweils in einer für die Dissertation erforderlichen Fachrichtung,
oder - Diplom (FH) mit Regelstudienzeit unter acht Semestern, à Eignungsfeststellungsverfahren und Stellungnahme der künftigen Betreuungsperson
- Abschlussnote unter o.g. Mindestanforderung: Eignungsfeststellungsverfahren, und Stellungnahme der künftigen Betreuungsperson
Weitere Informationen zur Promotion am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften finden Sie auf den Seiten des Fachbereichs.
Erforderliche Antragsunterlagen
- Antragsunterlagen des Fachbereichs (Formular s. Website des Fachbereichs)
- Antragsformular kooperative Promotionsplattform
- Schriftliche Betreuungszusage und Stellungnahme aller Betreuungspersonen
- Betreuungsvereinbarung Kooperative Promotionsplattform - diese ist obligatorisch, kann aber auch nach Annahme noch eingereicht werden.
- Formlose Erklärung, ob und mit welchem Ergebnis an anderen Universitäten ein Promotionsverfahren beantragt wurde (s. Antragsformular)
- Exposé zum Dissertationsverfahren (inkl. Arbeits- und Zeitplan und Unterschrift der Betreuungspersonen) - Hilfestellung hier
- Zeugnisse (offiziell beglaubigte Kopien, ggf. amtlich beglaubigte Übersetzung Deutsch/Englisch)
- Lebenslauf mit Lichtbild
- ggf. Publikationsliste