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UMR – Fachbereich 20: Medizin

Zugangsvoraussetzung

I) Formal:

  • Master (Deutschland, viersemestrig mit 120 LP oder dreimesestrig in Verbindung mit einem siebensemestrigen Bachelor mit insg. 300 LP) oder Diplom mit achtsemestriger Regelstudienzeit in einer für die Dissertation erforderlichen Fachrichtung,
    oder
  • Abschluss eines fachlich nicht einschlägigen Masters oder des Diploms (FH) mit einer Regelstudienzeit unter acht Semestern in Verbindung mit einer Eignungsfeststellungsprüfung,
    oder
  • Schnelleinstieg (fast-track) nach Abschluss eines Bachelors mit mindestens sechssemestriger Regelstudienzeit und Abschluss eines zweisemestrigen Masterstudiengangs: Bewerberinnen und Bewerber, die zwei Semester eines mathematisch-naturwissenschaftlichen Masterstudiengangs, bzw. zwei Semester Hauptstudium eines pharmazeutischen oder medizinischen Studiengangs mit einem Notendurchschnitt von mindestens 1,5 können zugelassen werden.

Möglichkeit der Annahme unter Auflagen: Erfüllung innerhalb von drei Semestern (s. PO, §5, Abs. 4)

 

II) Inhaltlich-fachlich:

s. Ausführungsbestimmungen Dr. rer. nat., bzw. Dr. rer. med.

Betreuung: Für den Erwerb des Dr. rer. nat. im Fachbereich Medizin muss die Betreuerin/ der Betreuer an der UMR den Lehrenden der Humanbiologie angehören (s. Ausführungsbestimungen für weitere Details).

Erforderliche Antragsunterlagen

Doktorin/Doktor der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) und Doktorin/Doktor der Medizinwissenschaft (Dr. rer. med.)
  • Antragsunterlagen des Fachbereichs (s. Website des Fachbereichs)
  • Antragsformular kooperative Promotionsplattform 
  • Schriftliche Betreuungszusage und Stellungnahme aller Betreuungspersonen
  • Betreuungsvereinbarung Kooperative Promotionsplattform - diese ist obligatorisch, kann aber auch nach Annahme noch eingereicht werden. 
  • Formlose Erklärung, ob und mit welchem Ergebnis an anderen Universitäten ein Promotionsverfahren beantragt wurde (s. Antragsformular)
  • Exposé zum Dissertationsverfahren (inkl. Arbeits- und Zeitplan und Unterschrift der Betreuungspersonen) - Hilfestellung hier
  • Zeugnisse (offiziell beglaubigte Kopien, ggf. amtlich beglaubigte Übersetzung Deutsch/Englisch)
  • Lebenslauf mit Lichtbild
  • ggf. Publikationsliste