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4. Finanzierung während der Promotion

Grundsätzlich können sich Promovierende während der Promotion entweder durch eine Stelle an der Hochschule, ein Stipendium oder eigenständig (externe Stelle, Ersparnisse, Kredit, etc.) finanzieren. Die am Forschungscampus beteiligten Hochschulen stellen Übersichten zu Finanzierungsmöglichkeiten bereit. Ausgeschriebene Promotionsstellen finden Sie über die Stellenmärkte der jeweiligen Hochschulen.

 

Übersicht an den FCMH-Hochschulen:

Die mittelhessischen Hochschulen bieten einen Überblick über Finanzierungsmöglichkeiten der Promotion (inkl. Sachbeihilfen, Reisekostenzuschüssen und Promotionsstipendien etc. und nicht auf Fachgebiete beschränkt): Auf den Seiten der MArburg University Research Academy (MARA),  der Forschungsförderung der JLU und des Bereichs Nachwuchsförderung der THM sind verschiedene Fördermöglichkeiten aufgeführt.

 

Johannes Hübner Stiftung:

Die Johannes Hübner Stiftung (JHS) ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Gießen. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Entwicklung und Forschung auf naturwissenschaftlichem und technischem Gebiet an deutschen Hochschulen.

Zusammenarbeit mit dem Forschungscampus:
Die Johannes Hübner Stiftung Gießen (JHS) fördert und vernetzt Studierende und Promovierende der mittelhessischen Hochschulen und arbeitet hier mit dem Forschungscampus Mittelhessen (FCMH) insbesondere dem Promotionszentrum für Ingenieurwissenschaften (PZI) am FCMH zusammen.

Der Stiftungszweck der JHS wird insbesondere verwirklicht durch die Vergabe von Finanzmitteln an die jeweils zu fördernden Hochschulen oder die Vergabe von Stipendien an Studierende und Promovierende der Hochschulen im nachfolgenden Rahmen:

Förderlinien

  • Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten:

Für Forschungs- und Entwicklungsprojekte an deutschen Hochschulen sowohl in der Grundlagenforschung als auch in der angewandten Forschung können Personal- und Sachmittel beantragt werden. Gefördert werden können z.B. Sachmittel wie Reisekosten, Teilnahmegebühren für Tagungen oder Druckkostenzuschüsse aber auch Unterstützung von (Teil-) Projekten von Promotionen und Personalkosten in Form von Aufstockungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Werkverträgen oder Hilfskräften

Insgesamt steht pro Jahr eine Fördersumme von 5.000 Euro zur Verfügung.

  • Stipendienförderung:

Bevorzugt werden Promotionsstipendien innerhalb förderungswürdiger Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Förderfähig sind z. B. Anschub-, Brücken- oder Abschlussstipendien.

Durch Stipendien sollen nur Stipendiatinnen und Stipendiaten gefördert werden, die einer Unterstützung tatsächlich bedürfen. Die Bedürftigkeit soll durch eine ausführliche Empfehlung durch geeignete Personen oder Einrichtungen glaubhaft gemacht werden.

 Bewerbungsverfahren
Bei Interesse an einer Förderung bitten wir Promovierende der mittelhessischen Hochschulen, vorab das Formular „Fördervoranfrage“ auszufüllen und über die Geschäftsstelle des FCMH einzureichen: promotion

Die Stiftung entscheidet über die Höhe der einzelnen Fördermittel, diese richtet sich nach dem Gegenstand der Förderung. Eine anteilige Gewährung von Fördermitteln bei Überschreitung des Gesamtvolumens ist möglich.
Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten nach eingehender Prüfung eine Rückantwort zum Antragsstatus und ob noch ein ausführlicher Förderantrag gestellt werden muss.

Anträge für beide Förderlinien können jederzeit gestellt werden.

 

Weitere Fördermöglichkeiten sind auf den Seiten der Servicestelle für
ELektronische ForschungsförderInformationen (ELFI) zu finden.