UMR – Fachbereich 16: Pharmazie
Erforderliche Antragsunterlagen
- Antragsunterlagen des Fachbereichs (s. Website des Fachbereichs)
- Antragsformular kooperative Promotionsplattform
- Schriftliche Betreuungszusage und Stellungnahme aller Betreuungspersonen
- Betreuungsvereinbarung Kooperative Promotionsplattform - diese ist obligatorisch, kann aber auch nach Annahme noch eingereicht werden.
- Formlose Erklärung, ob und mit welchem Ergebnis an anderen Universitäten ein Promotionsverfahren beantragt wurde (s. Antragsformular)
- Exposé zum Dissertationsverfahren (inkl. Arbeits- und Zeitplan und Unterschrift der Betreuungspersonen) - Hilfestellung hier
- Zeugnisse (offiziell beglaubigte Kopien, ggf. amtlich beglaubigte Übersetzung Deutsch/Englisch)
- Lebenslauf mit Lichtbild
- ggf. Publikationsliste
Zugangsvoraussetzung
- Master (Deutschland, 120 LP) oder Diplom mit achtsemestriger Regelstudienzeit in einer für die Dissertation erforderlichen Fachrichtung,
oder - Abschluss eines fachlich nicht einschlägigen Masters oder des Diploms (FH) mit einer Regelstudienzeit unter acht Semestern in Verbindung mit einer Eignungsfeststellungsprüfung,
oder - Schnelleinstieg (fast-track) nach Abschluss eines Bachelors mit mindestens sechssemestriger Regelstudienzeit und Abschluss eines zweisemestrigen Masterstudiengangs: Bewerberinnen und Bewerber, die zwei Semester eines mathematisch-naturwissenschaftlichen Masterstudiengangs, bzw. zwei Semester Hauptstudium eines pharmazeutischen oder medizinischen Studiengangs mit einem Notendurchschnitt von mindestens 1,5 können zugelassen werden.
Möglichkeit der Annahme unter der Auflage, Veranstaltungen über zwei Semester 4 SWS in den pharmazeutischen Grundlagen (Medizinische Chemie, Pharmakologie, Pharmazeutische Biologie, Pharmazeutische Technologie, Klinische Pharmazie) zu besuchen (s. PO, §5, Abs. 4)
Eignungsfeststellung (s. Promotionsordnung mit Ausführungsbestimmungen, Website des Fachbereichs): Einstündiges Prüfungsgespräch (Pharmazeutisches Grundwissen unter besonderer Berücksichtigung der Teildisziplin, in der die Promotion angefertigt werden soll) mit Erstbetreuer(in) und zwei professoralen Mitgliedern des Promotionsausschusses oder zwei professoralen Mitgliedern des Fachbereichs, die vom Promotionsausschuss benannt werden. Das Prüfungsgespräch wird schriftlich dokumentiert. Ein schriftliches Ergebnis wird nach erfolgter Eignungsfeststellung durch den Promotionsausschuss ausgestellt; das Ergebnis wird als „geeignet“ bzw. „nicht geeignet“ dokumentiert.