Promotionseinstieg kompakt
Es gibt viele Gründe zu promovieren – der Titel, Berufschancen, monetäre Anreize – aber der Hauptgrund sollte idealerweise Ihr Forschungsinteresse und der Spaß an der Wissenschaft sein, denn eine Promotion ist ein langjähriger Prozess der ein hohes Maß an Zeit- und Selbstmanagement, sowie Fach- und Methodenkenntnis verlangt. Wenn Sie noch unschlüssig sind, ob eine Promotion für Sie in Frage kommt, könnten Ihnen folgende Veranstaltungen bei der Entscheidung helfen:
- An der Universität Gießen findet einmal jährlich die Veranstaltung „Wege in die Promotion“ statt, organisiert vom Gießener Graduiertenzentrum Kulturwissenschaft (GGK), dem International Graduate Centre for the Life Sciences (GGL), dem Gießener Graduiertenzentrum Sozial-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften (GGS), dem International Graduate Centre for the Study of Culture (GCSC), dem Forschungscampus Mittelhessen und der Initiative Arbeiterkind.de. An dieser Veranstaltung können alle Interessierten kostenfrei teilnehmen.
- Die Marburg University Research Academy (MARA) der Universität Marburg bietet einmal jährlich einen Workshop zum Thema „Promovieren ja oder nein?“ an (Hinweis: Studierende, bzw. Absolventinnen und Absolventen der THM können sich als externe Teilnehmer anmelden; in der Promotionsphase können sie Mitglied bei MARA werden, um dann die reduzierten internen Gebühren zu zahlen).
Für eine erste Einschätzung könnte Ihnen auch die Website „Rund um die Promotion“ hilfreich sein.
Gemäß der HIS-/WiNBus-Studie „Promotionen im Fokus“ aus dem Jahr 2015 beträgt die durchschnittliche Dauer von Promotionen in Deutschland 4,5 Jahren ; aufgeschlüsselt nach Disziplinen ergibt sich folgende Durchschnittsdauer:
Geisteswissenschaften | 5,1 Jahre |
Erziehungswissenschaften/ Psychologie | 4,3 Jahre |
Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften | 4,6 Jahre |
Mathematik/ Naturwissenschaften | 4,3 Jahre |
Ingenieurswissenschaften | 5 Jahre |
Die tatsächliche Dauer der Promotion variiert im Einzelfall und hängt von der Fachdisziplin, dem Promotionsvorhaben, dem Beschäftigungsverhältnis und der eigenen Lebenssituation ab. In der „Empfehlung zur Doktorandenausbildung" aus dem Jahr 2002 definiert der Wissenschaftsrat drei Jahre als eine adäquate Dauer für die Erstellung einer Dissertation, sofern sich Promovierende in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, das es ihnen erlaubt, sich vollständig der Forschungsarbeit zu widmen.
Das Betreuungsverhältnis beginnt mit der Annahme als Doktorandin/Doktorand. Ist die schriftliche Dissertation fertiggestellt, wird auf schriftlichen Antrag der Doktorandin/des Doktoranden das Prüfungsverfahren eröffnet. Die Form der Prüfung ist entweder das Rigorosum, also ein mündliches Examen, oder eine Disputation, also ein wissenschaftliches Streitgespräch über die Inhalte der Dissertation. Nach erfolgreichem Abschluss muss die Dissertation veröffentlicht werden. Nach Veröffentlichung ist mit Aushändigung der Promotionsurkunde das Promotionsverfahren abgeschlossen und die ehemalige Doktorandin/der ehemalige Doktorand ist berechtigt, den Doktortitel zu führen. Die Art der Veröffentlichung (kumulativ oder Monographie), die Anzahl der Pflichtexemplare und die Frist zur Veröffentlichung regelt die jeweilige Promotionsordnung.
Grundsätzlich können sich Promovierende während der Promotion entweder durch eine Stelle an der Hochschule, ein Stipendium oder eigenständig (externe Stelle, Ersparnisse, Kredit, etc.) finanzieren. Die am Forschungscampus beteiligten Hochschulen stellen Übersichten zu Finanzierungsmöglichkeiten bereit. Ausgeschriebene Promotionsstellen finden Sie über die Stellenmärkte der jeweiligen Hochschulen.
Übersicht an den FCMH-Hochschulen:
Die mittelhessischen Hochschulen bieten einen Überblick über Finanzierungsmöglichkeiten der Promotion (inkl. Sachbeihilfen, Reisekostenzuschüssen und Promotionsstipendien etc. und nicht auf Fachgebiete beschränkt): Auf den Seiten der MArburg University Research Academy (MARA) , der Forschungsförderung der JLU und des Bereichs Nachwuchsförderung der THM sind verschiedene Fördermöglichkeiten aufgeführt.
Johannes Hübner Stiftung:
Die Johannes Hübner Stiftung (JHS) ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Gießen. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Entwicklung und Forschung auf naturwissenschaftlichem und technischem Gebiet an deutschen Hochschulen.
Zusammenarbeit mit dem Forschungscampus:
Die Johannes Hübner Stiftung Gießen (JHS) fördert und vernetzt Studierende und Promovierende der mittelhessischen Hochschulen und arbeitet hier mit dem Forschungscampus Mittelhessen (FCMH) insbesondere dem Promotionszentrum für Ingenieurwissenschaften (PZI) am FCMH zusammen.
Der Stiftungszweck der JHS wird insbesondere verwirklicht durch die Vergabe von Finanzmitteln an die jeweils zu fördernden Hochschulen oder die Vergabe von Stipendien an Studierende und Promovierende der Hochschulen im nachfolgenden Rahmen:
Förderlinien
- Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten:
Für Forschungs- und Entwicklungsprojekte an deutschen Hochschulen sowohl in der Grundlagenforschung als auch in der angewandten Forschung können Personal- und Sachmittel beantragt werden. Gefördert werden können z.B. Sachmittel wie Reisekosten, Teilnahmegebühren für Tagungen oder Druckkostenzuschüsse aber auch Unterstützung von (Teil-) Projekten von Promotionen und Personalkosten in Form von Aufstockungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Werkverträgen oder Hilfskräften
Insgesamt steht pro Jahr eine Fördersumme von 5.000 Euro zur Verfügung.
- Stipendienförderung:
Bevorzugt werden Promotionsstipendien innerhalb förderungswürdiger Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Förderfähig sind z. B. Anschub-, Brücken- oder Abschlussstipendien.
Durch Stipendien sollen nur Stipendiatinnen und Stipendiaten gefördert werden, die einer Unterstützung tatsächlich bedürfen. Die Bedürftigkeit soll durch eine ausführliche Empfehlung durch geeignete Personen oder Einrichtungen glaubhaft gemacht werden.
Bewerbungsverfahren
Bei Interesse an einer Förderung bitten wir Promovierende der mittelhessischen Hochschulen, vorab das Formular „
Fördervoranfrage
“ auszufüllen und über die Geschäftsstelle des FCMH einzureichen:
promotion
Die Stiftung entscheidet über die Höhe der einzelnen Fördermittel, diese richtet sich nach dem Gegenstand der Förderung. Eine anteilige Gewährung von Fördermitteln bei Überschreitung des Gesamtvolumens ist möglich.
Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten nach eingehender Prüfung eine Rückantwort zum Antragsstatus und ob noch ein ausführlicher Förderantrag gestellt werden muss.
Anträge für beide Förderlinien können jederzeit gestellt werden.
Weitere Fördermöglichkeiten sind auf den Seiten der
Servicestelle für
ELektronische ForschungsförderInformationen (ELFI)
zu finden.
Die drei Partnerhochschulen unter dem Dach des FCMH fördern die Vereinbarkeit von Studium, Promotion bzw. Beruf und Familie. Die Technische Hochschule Mittelhessen und die Justus-Liebig-Universität Gießen tragen das Zertifikat „Familiengerechte Hochschule“, die Philipps-Universität Marburg das Gütesiegel „Familienfreundliche Hochschule“. Alle drei Hochschulen stellen durch ihre Familienservices ein umfangreiches Beratungs- und Informationsangebot bereit:
- An der JLU findet regelmäßig eine Veranstaltungsreihe zum Thema „Familie und Karriere – Nachwuchswissenschaftler*innen im Fokus“ statt, an der auch kooperativ Promovierende der THM teilnehmen können.
Die drei Hochschulen des FCMH verschreiben sich der Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis . Zu den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis gehört nicht nur die Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens, die Verpflichtung zur Dokumentation von Forschungsergebnissen oder die Kenntlichmachung von Quellen, sondern auch die Gewährleistung der adäquaten Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Alle drei Hochschulen haben für die Überprüfung wissenschaftlichen Fehlverhaltens eine ständige Kommission eingerichtet, zudem stehen allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der drei Hochschulen jeweils Ombudsstellen zur Verfügung, wenn sie direkt oder indirekt von wissenschaftlichem Fehlverhalten betroffen sind und Schritte dagegen einleiten möchten. Wenn möglich, wird die Ombudsperson auch versuchen zu vermitteln, sofern dadurch die gute wissenschaftliche Praxis wiederhergestellt werden kann.
Philipps-Universität Marburg:
Ombudspersonen und Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis
Justus-Liebig-Universtität Gießen
Ombudsperson und Satzung guter wissenschaftlicher Praxis
Technische Hochschule Mittelhessen:
Ombdusperson und Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis