Betreuung und Durchführung des Promotionsverfahrens
Kooperative Promotionen über den FCMH werden von mindestens zwei Personen betreut, welche jeweils unterschiedlichen Hochschulen des Forschungscampus Mittelhessen angehören. Vor der Antragstellung auf Annahme als Doktorandin/Doktorand muss Ihnen bereits eine schriftliche Betreuungszusage von beiden Betreuungspersonen vorliegen.
Wir empfehlen folgendes Vorgehen:
- Sie stellen Ihr Promotionsthema in geeigneter Form Ihrer Betreuungsperson an der Technischen Hochschule Mittelhessen vor und besprechen es gemeinsam.
- Sie suchen - ggf. mit der Unterstützung der Betreuungsperson an der Technischen Hochschule Mittelhessen und/oder mit Unterstützung durch die Geschäftsstelle des FCMH - eine weitere Betreuungsperson an der Justus-Liebig-Universität oder der Philipps-Universität an dem Fachbereich, an dem Ihre Promotion durchgeführt werden soll.
- Sie schließen eine Betreuungszusage und/oder eine Betreuungsvereinbarung mit Ihren beiden Betreuungspersonen ab. Verwenden Sie hierfür bitte, sofern vorhanden, eine Vorlage des universitären Fachbereichs, an dem Ihre Promotion durchgeführt werden soll. Ist an dem betreffenden Fachbereich keine solche Vorlage vorhanden, verwenden Sie bitte die Vorlage der Betreuungszusage und/oder der Betreuungsvereinbarung des FCMH.
- Sie reichen Ihren Antrag auf Zulassung als Doktorandin/Doktorand zur kooperativen Promotion an der Kooperativen Promotionsplattform des FCMH bei der Geschäftsstelle des FCMH ein. Nach Prüfung Ihres Antrags durch das Promotionskomitee der Kooperativen Promotionsplattform des FCMH und des Promotionsausschusses des universitären Fachbereichs, an dem Ihre Promotion durchgeführt werden soll, erhalten Sie eine Rückmeldung über die Zulassungsentscheidung von dem universitären Fachbereich.
Die Website ist in Überarbeitung: Sie finden künftig alle erwähnten Unterlagen im Download-Ordner. Aktuell können Sie über Kontakt die Unterlagen anfragen.
Nach Zulassung als Doktorandin/Doktorand können Sie sich an der jeweiligen Universität als Promotionsstudentin/Promotionsstudent immatrikulieren.
Die Form der Dissertationsarbeit (Monographie oder kumulative Dissertation) sowie die Eröffnung und der Ablauf des Promotionsverfahrens sind in den jeweiligen Promotionsordnungen geregelt.
Während des Promotionsverfahrens hat die der THM angehörende Promotionsbetreuungsperson das Recht, an den Sitzungen der Prüfungskommission des universitären Fachbereichs, an dem Ihre Promotion durchgeführt wird, als gleichberechtigtes Mitglied teilzunehmen.