Promotionsverfahren über den FCMH erfolgen unter der federführenden Verantwortung einer der beteiligten Universitäten. Nach der Annahme als Promovierende oder Promovierender können Sie sich an der federführenden Hochschule immatrikulieren:
Philipps-Universität Marburg
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Justus-Liebig-Universität Gießen
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Die Immatrikulation ist an der UMR innerhalb der Rückmeldefrist möglich, also bis zum 15.11 für das Winter-, bzw. bis zum 15.06. für das Sommersemester und bis zu einem Jahr nach der Annahme als Promovierende oder Promovierender.
Für die Immatrikulation als Promotionsstudierende/r müssen Sie folgende Unterlagen beim Studierendensekretariat einreichen:
- Den ausgefüllten Antrag (als Studiengang tragen Sie hier „Promotionsstudium“ ein);
- den Zahlungsauftrag über den Semesterbeitrag;
- Bestätigung über die Annahme als Promovierende/Promovierender, von der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden des Promotionsausausschuss unterschrieben und nicht älter als ein Jahr (bei späterer Immatrikulation zusätzlich eine Bestätigung durch die Betreuungsperson, dass noch an der Promotion gearbeitet wird);
- Originale oder beglaubigte Kopien der Zeugnisse (Hochschulzugangsberechtigung und Abschlusszeugnis);
- Bescheinigung der letzten Hochschule über die dort absolvierten Semester (inkl. Urlaubs- und Krankheitssemester).
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Die Immatrikulation ist an der JLU jederzeit möglich, allerdings müssen Sie stets den vollen Semesterbeitrag entrichten.
Für die Immatrikulation als Promotionsstudierende/r müssen Sie folgende Unterlagen beim Studierendensekretariat einreichen:
- Ausdruck des ausgefüllten Antrages (Online-Formular innerhalb der normalen Bewerbungsfristen / handschriftlich ausgefülltes PDF-Formular außerhalb der normalen Bewerbungsfristen);
- Abschlusszeugnis des wissenschaftlichen Studiums;
- Anerkennung vom Promotionsausschuss;
- Lebenslauf;
- Lichtbild;
- Krankenversicherungsnachweis;
- Nachweis über den eingezahlten Semesterbeitrag.
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