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Immatrikulation

Promotionsverfahren über den FCMH erfolgen unter der federführenden Verantwortung einer der beteiligten Universitäten. Nach der Annahme als Promovierende oder Promovierender können Sie sich an der federführenden Hochschule immatrikulieren:

 

Philipps-Universität Marburg 

Justus-Liebig-Universität Gießen

Die Immatrikulation ist an der UMR innerhalb der Rückmeldefrist möglich, also bis zum 15.11 für das Winter-, bzw. bis zum 15.06. für das Sommersemester und bis zu einem Jahr nach der Annahme als Promovierende oder Promovierender.

Für die Immatrikulation als Promotionsstudierende/r müssen Sie folgende Unterlagen beim Studierendensekretariat einreichen:

  • den Zahlungsauftrag über den Semesterbeitrag;
  • Bestätigung über die Annahme als Promovierende/Promovierender, von der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden des Promotionsausausschuss unterschrieben und nicht älter als ein Jahr (bei späterer Immatrikulation zusätzlich eine Bestätigung durch die Betreuungsperson, dass noch an der Promotion gearbeitet wird);
  • Originale oder beglaubigte Kopien der Zeugnisse (Hochschulzugangsberechtigung und Abschlusszeugnis);
  • Bescheinigung der letzten Hochschule über die dort absolvierten Semester (inkl. Urlaubs- und Krankheitssemester).

 

Die Immatrikulation ist an der JLU jederzeit möglich, allerdings müssen Sie stets den vollen Semesterbeitrag entrichten.

Für die Immatrikulation als Promotionsstudierende/r müssen Sie folgende Unterlagen beim Studierendensekretariat einreichen:

  • Ausdruck des ausgefüllten Antrages (Online-Formular innerhalb der normalen Bewerbungsfristen / handschriftlich ausgefülltes PDF-Formular außerhalb der normalen Bewerbungsfristen);
  • Abschlusszeugnis des wissenschaftlichen Studiums;
  • Anerkennung vom Promotionsausschuss;
  • Lebenslauf;
  • Lichtbild;
  • Krankenversicherungsnachweis;
  • Nachweis über den eingezahlten Semesterbeitrag.