Antrag auf Annahme als Doktorandin/Doktorand und Zulassung zur Promotion
1) Antragstellung auf Zulassung als Doktorandin/Doktorand:
Wenn die beiden Betreuungspersonen sowie der universitäre Fachbereich, an dem die Promotion durchgeführt werden soll, feststehen, reichen Sie das Antragsformular auf Zulassung zur Promotion (inkl. aller in der entsprechenden Promotionsordnung aufgeführten Nachweise) bei der Geschäftsstelle des FCMH ein (per E-Mail und postalisch).
Die Antragstellung ist jederzeit möglich.
2) Prüfung des Antrags:
Die Geschäftsstelle leitet den vollständigen Antrag zunächst an das Promotionskomitee des FCMH weiter. Dieses informiert den zuständigen Fachbereich über das Vorliegen eines Antrags und darüber, dass der zuständige Fachbereich für das jeweilige Verfahren ein stimmberechtigtes Mitglied in das Promotionskomitee entsenden kann. Das Promotionskomitee prüft den Antrag inhaltlich und formell und spricht dem zuständigen Promotionsausschuss des universitären Fachbereichs eine Empfehlung über die Annahme der Antragstellerin/des Antragstellers als Doktorandin/Doktorand aus. Der Promotionsausschuss des Fachbereichs entscheidet über die Annahme des Antrags. Bei Einspruch seitens des Promotionsausschusses des Fachbereichs übermittelt das Promotionskomitee schriftlich eine Gegenvorstellung, aufgrund derer der Promotionsausschuss seinen Einspruch revidieren kann.
3) Rückmeldung zur Zulassungsentscheidung:
Der zuständige universitäre Fachbereich informiert Sie über die Entscheidung über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand. Bei positiver Rückmeldung füllen Sie gemeinsam mit Ihren Promotionsbetreuungspersonen die Betreuungsvereinbarung aus, sofern dem Zulassungsantrag aufgrund der Fachbereichsregularien nicht bereits eine Betreuungsvereinbarung beiliegen musste. Bitte reichen Sie eine Kopie der Betreuungsvereinbarung bei der Geschäftsstelle des FCMH ein.