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3. Ablauf einer Promotion

Das Betreuungsverhältnis beginnt mit der Annahme als Doktorandin/Doktorand. Ist die schriftliche Dissertation fertiggestellt, wird auf schriftlichen Antrag der Doktorandin/des Doktoranden das Prüfungsverfahren eröffnet. Die Form der Prüfung ist entweder das Rigorosum, also ein mündliches Examen, oder eine Disputation, also ein wissenschaftliches Streitgespräch über die Inhalte der Dissertation. Nach erfolgreichem Abschluss muss die Dissertation veröffentlicht werden. Nach Veröffentlichung ist mit Aushändigung der Promotionsurkunde das Promotionsverfahren abgeschlossen und die ehemalige Doktorandin/der ehemalige Doktorand ist berechtigt, den Doktortitel zu führen. Die Art der Veröffentlichung (kumulativ oder Monographie), die Anzahl der Pflichtexemplare und die Frist zur Veröffentlichung regelt die jeweilige Promotionsordnung.