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6. Gute wissenschaftliche Praxis

Die drei Hochschulen des FCMH verschreiben sich der Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis. Zu den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis gehört nicht nur die Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens, die Verpflichtung zur Dokumentation von Forschungsergebnissen oder die Kenntlichmachung von Quellen, sondern auch die Gewährleistung der adäquaten Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

 

Alle drei Hochschulen haben für die Überprüfung wissenschaftlichen Fehlverhaltens eine ständige Kommission eingerichtet, zudem stehen allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der drei Hochschulen jeweils Ombudsstellen zur Verfügung, wenn sie direkt oder indirekt von wissenschaftlichem Fehlverhalten betroffen sind und Schritte dagegen einleiten möchten. Wenn möglich, wird die Ombudsperson auch versuchen zu vermitteln, sofern dadurch die gute wissenschaftliche Praxis wiederhergestellt werden kann.

 

Philipps-Universität Marburg:

Ombudspersonen und Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis

Justus-Liebig-Universtität Gießen

Ombudsperson und Satzung guter wissenschaftlicher Praxis

Technische Hochschule Mittelhessen:

Ombdusperson und Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis