Promotionsverfahren über den FCMH erfolgen unter der federführenden Verantwortung einer der beteiligten Universitäten. Nach der Annahme als Promovierende oder Promovierender können Sie sich an der federführenden Hochschule immatrikulieren:
 
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 Philipps-Universität Marburg  
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 Justus-Liebig-Universität Gießen 
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 Die Immatrikulation ist an der UMR innerhalb der Rückmeldefrist möglich, also bis zum 15.11 für das Winter-, bzw. bis zum 15.06. für das Sommersemester und bis zu einem Jahr nach der Annahme als Promovierende oder Promovierender. 
Für die Immatrikulation als Promotionsstudierende/r müssen Sie folgende Unterlagen beim Studierendensekretariat einreichen: 
- Den ausgefüllten Antrag (als Studiengang tragen Sie hier „Promotionsstudium“ ein);
 
- den Zahlungsauftrag über den Semesterbeitrag;
 
- Bestätigung über die Annahme als Promovierende/Promovierender, von der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden des Promotionsausausschuss unterschrieben und nicht älter als ein Jahr (bei späterer Immatrikulation zusätzlich eine Bestätigung durch die Betreuungsperson, dass noch an der Promotion gearbeitet wird);
 
- Originale oder beglaubigte Kopien der Zeugnisse (Hochschulzugangsberechtigung und Abschlusszeugnis);
 
- Bescheinigung der letzten Hochschule über die dort absolvierten Semester (inkl. Urlaubs- und Krankheitssemester).
 
 
  
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 Die Immatrikulation ist an der JLU jederzeit möglich, allerdings müssen Sie stets den vollen Semesterbeitrag entrichten. 
Für die Immatrikulation als Promotionsstudierende/r müssen Sie folgende Unterlagen beim Studierendensekretariat einreichen: 
- Ausdruck des ausgefüllten Antrages (Online-Formular innerhalb der normalen Bewerbungsfristen / handschriftlich ausgefülltes PDF-Formular außerhalb der normalen Bewerbungsfristen);
 
- Abschlusszeugnis des wissenschaftlichen Studiums;
 
- Anerkennung vom Promotionsausschuss;
 
- Lebenslauf;
 
- Lichtbild;
 
- Krankenversicherungsnachweis;
 
- Nachweis über den eingezahlten Semesterbeitrag.
 
 
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